Pflanzenpass Etiketten
Der Pflanzenpass - wir bieten Ihnen die selbstklebenden vorbedruckten Etiketten nach der EU-Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 an. Der Eindruck kann durch einen Thermotransferdruck einfach erfolgen.
Pflanzenpass – Etikett mit Herkunftsangaben für Pflanzen
Wichtige Information für Betriebe der grünen Branche: Mit dem Inkrafttreten des neuen EU Pflanzengesundheitssystems (EU Verordnung 2017/625/EU und 2016/2031/EU) am 14.12.2019 weitet sich die Pflanzenpass-Pflicht bei der Verbringung im Gebiet der europäischen EU auf alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen aus.
Der Pflanzenpass ist ein amtliches Etikett, das die Herkunfts- und Handelswege von lebenden Pflanzen wie Topfpflanzen, Baumschulgehölze und Containerpflanzen sowie Pflanzenerzeugnisse und Samen darstellt, um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.
Hintergrund zum Pflanzenpass-Etikett
Das Pflanzenpass-Etikett bescheinigt, dass die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse frei von Pflanzenschädlingen sind. Es dürfen nur gesunde Pflanzen importiert oder exportiert werden. Schädlinge können sein: Insekten, Mikroorganismen und andere Pflanzen. Die neue Verordnung soll die Pflanzen in Deutschland und der EU effizienter und sicherer vor neuen Krankheiten und Schädlingen schützen.
Der Pflanzenpass als Etikett an einer Pflanze macht deren Herkunft sofort sichtbar. Dieses Pflanzenpass-Etikett unterstützt die nachhaltige Pflanzenproduktion, schützt Pflanzen in ihren Lebensräumen ebenso wie die Umwelt und den Verbraucher.
Wer stellt den Pflanzenpass aus?
Der Unternehmer stellt den Pflanzenpass in Form eines Etiketts selbst aus. Er wird vom zuständigen Pflanzenschutzdienst nach Antragstellung ermächtigt. Dieses setzt bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten im Hinblick auf die Pflanzengesundheit voraus.
Was muss auf dem Pflanzenpass-Etikett ausgewiesen werden?
- Das Wort „Pflanzenpass / Plant Passport“ muss am oberen Rand stehen.
- Die EU-Flagge muss in der oberen linken Ecke stehen.
- A: botanischer Name der Pflanze
- B: Ländercode mit Registriernummer des Unternehmens
- C: Rückverfolgbarkeitscode
- D: Ursprungsland
- Es ist sinnvoll, den Rückverfolgbarkeitscode durch einen maschinenlesbaren Datenträger in Form eines Barcodes, QR-Codes, Data-Matrix-Codes oder RFID-Chips zu ergänzen.
Wichtiger Hinweis: Werden die Pflanzen in ein Schutzgebiet verbracht, müssen die Wörter „Pflanzenpass - Schutzgebiet“ sowie die wissenschaftlichen Bezeichnungen oder Codes der betreffenden Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge aufgedruckt werden.
Weitere Anforderungen an den EU-Pflanzenpass:
- Das Etikett muss direkt an der Ware angebracht sein (z. B. Topfbehälter, Bündel, Paket).
- Das Etikett muss gut sichtbar angebracht und deutlich zu lesen sein.
- Das Etikett muss unveränderlich und dauerhaft sein.
- Das Etikett muss von anderen Informationen zum Produkt getrennt sein.
- Das Etikett muss ein quadratisches oder rechteckiges Textfeld haben.
Nichts Passendes dabei?
Passendes wird von uns gedruckt.